Datenschutzordnung des Tauchsportvereins Orcas Bretten e. V.
1. Grundsätzliches
1.1. Gesetzliche Grundlagen
Im Verein werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt sowohl unter Verwendung von automatisierten Datenverarbeitungsanlagen als auch in manueller Dokumentation. Der Verein unterliegt damit den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) sowie der geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
1.2 Begriffsbestimmungen
Personenbezogene Daten: alle Daten, die zur Identifizierung einer natürlichen Person dienen, sowie darüber hinaus sämtliche Informationen, die etwas über die persönliche oder tatsächliche Situation einer Person aussagen.
Erheben: Datenbeschaffung durch Befragung oder Ausfüllen von Formularen.
Verarbeiten: Speichern von Daten, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen, Anonymisieren.
Nutzen: Verwendung von personenbezogenen Daten für die Verwaltung und Betreuung von Vereinsmitgliedern.
Im weiteren Verlauf der Datenschutzordnung des Vereins wird der Begriff „Datennutzung“ als Sammelbegriff für das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogener Daten verwendet.
Automatisierte Verarbeitung: Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unter Einsatz elektronischer Anlagen und Programme.
manuelle Dokumentation: Datenerfassung und Speicherung in Papierform, sei es als handschriftlich ausgefülltes Formular oder als ausgedruckte Liste.
Verantwortliche Stelle: jede Institution oder Person, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt.
Betroffener: natürliche Person, deren Daten genutzt werden
1.3 Zulässigkeit der Datennutzung
Eine Datennutzung ist nur zulässig, sofern es eine Vorschrift des BDSG-neu, der DSGVO oder eine sonstigen Rechtsvorschrift erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat. Die Zulässigkeit der Datennutzung ergibt sich aus der DSGVO, Artikel 6 Ziffer 1 (b)
„ 1. Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn
mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a)
…
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung
eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist,
oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
erforderlich, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen;
c)
… “
Die Nutzung weiterer personenbezogener Daten, die über die notwendigen Daten zur Vertragserfüllung hinausgehen, ist nur mit Einwilligung des Betroffenen zulässig (DSGVO Art. 6 Ziffer 1 (a) ):
„1. Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn
mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a)
Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der
sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder
mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) … „
Hierzu wird in einer datenschutzrechtlichen Belehrung dargestellt, welche Daten der Verein zu welchem Zweck erhebt, welche Angaben freiwillig sind, welche Nachteile dem Betroffenen durch Nichtangabe entstehen können und in welchem Umfang die erhobenen Daten durch Funktionsträger des Vereins oder zur Übermittlung an Dritte genutzt werden.
Nach Art. 7 (1) DSGVO ist für eine Einwilligung keine besondere Form vorgeschrieben, sondern lediglich der Nachweis notwendig, dass die betroffene Person eingewilligt hat.
„Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.“
Einwilligungen für die Datennutzung durch den Verein können durch den Betroffenen (Vereinsmitglied) widerrufen werden.
Einwilligungen können auch durch Kinder und Jugendliche erfolgen, sofern sie in der Lage sind, die Konsequenzen der Verwendung ihrer Daten zu verstehen. Sofern eine derartige Verständnisfähigkeit zu verneinen ist, muss für die Datennutzung die Einwilligung eines Sorgeberechtigten erfolgen.
2. Erhebung personenbezogener Daten durch den Verein
2.1 Erhebung von Daten der Vereinsmitglieder
Folgende Daten sind notwendige Daten zur Verfolgung der Vereinsziele und zur Betreuung und Verwaltung der Mitglieder:
Name
Anschrift
Geburtsdatum
Mitgliedsart (Einzel, Schüler, Familien)
Vereinseintritt
Vereinaustritt
Bankdaten bei Beitragszahlung per Lastschrift (Bankdaten von Überweisern werden im Rahmen des Kontoabrufes im Onlinebanking automatisch übermittelt und gespeichert)
ausgeliehene Ausrüstung
Alle weiteren Daten, die vom Verein im Rahmen der Aufnahme als Mitglied, der Anmeldung zu Veranstaltungen oder sonstigen Datenerhebungen erfolgen, sind freiwillig.
Zu den freiwilligen Daten im Rahmen der Verwirklichung der Vereinsziele sowie der Verwaltung und Betreuung der Mitglieder gehören in nicht abschließender Aufzählung unter anderem:
Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ausbildungsstand.
2.1.1 Hinweis zu Kontodaten
Kontodaten werden, soweit ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt wird, in der Vereinsverwaltung im Rahmen der Beitragsabrechnung gespeichert. Wir weisen darauf hin, dass auch die Kontodaten von Vereinsmitgliedern, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, im Rahmen des Onlinebankings automatisch gespeichert werden.
2.2 Erhebung von Personaldaten der Beschäftigten des Vereins
Der Verein erhebt und nutzt personenbezogene Daten von Vorstandsmitgliedern, Übungsleitern, Kassenprüfern sowie weiteren Funktionsträgern des Vereins, soweit diese Daten für die Verwirklichung der Vereinsziele, die Betreuung von Mitgliedern sowie die Verwaltung des Vereins notwendig sind.
2.3 Erhebung von Daten von Besuchern des Internetauftrittes des Vereins
2.3.1 Datenerhebung zur Abwehr von Angriffen auf die IT-Struktur
Der Verein erhebt und speichert im Rahmen eines Zugriffsprotokolls direkt beim Provider der Homepage die ungekürzte IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffes sowie die URL, auf die zugegriffen wurde. Dies dient ausschließlich dazu, unberechtigte Zugriffe zu erkennen und durch geeignete Gegenmaßnahmen auszuschließen. Als unberechtigte Zugriffe werden insbesondere DDOS-Attacken, Zugriffsversuche auf geschützte Bereiche sowie Versuche der Übermittlung von Spam über Kontaktformulare oder Gästebuch bewertet. Die Zugriffsprotokolle werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Eine Auswertung der erhobenen Daten findet nur statt, wenn sich anhand der Protokollierung ein Anfangsverdacht auf Versuch der missbräuchlichen Erlangung von personenbezogenen Daten ergibt.
2.4 Hinweispflicht
Bei der Erhebung personenbezogener Daten belehrt der Verein über die Zulässigkeit der Datennutzung nach Ziffer 1.3 dieser Datenschutzordnung.
3. Speicherung personenbezogener Daten
3.1 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Verein trifft Maßnahmen nach Stand der Technik, um die
Sicherheit personenbezogener Daten in automatisierten
Datenverarbeitungssystemen sowie manuellen Dokumenten zu
gewährleisten. Hierzu gehören:
- Zugangskontrolle
und Beschränkung zu den Datenverarbeitungssystemen (online /
offline) über Benutzername und Passwort
- verschlüsselte
Übertragung bei der Datenerhebung über Onlineformulare
(https://)
- verschlüsselte Übertragung bei der
Bearbeitung, Speicherung und Nutzung in einem
Online-Datenverarbeitungssystem (https://)
- verschlüsselte
Kommunikation über Mail-Accounts des Vereins (SSL/TLS)
-
Zugangskontrolle und Beschränkung zu manuellen Dokumenten
-
Versand von E-Mails an mehrere Empfänger nur über „bcc“
(=Blind Carbon Copy)
3.2 Datenverarbeitung im Auftrag
Der Verein schließt mit dem Betreiber des Servers, auf dem das Datenverarbeitungssystem des Vereins installiert sowie die Datenbank gespeichert wird, einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung ab. Betroffene haben das Recht, den Inhalt des Vertrages einzusehen.
4. Nutzung von personenbezogenen Daten
4.1 Nutzung von Mitgliederdaten
Der Verein erhebt Daten ausschließlich für den Zweck der Verfolgung eigener Vereinsziele und zur Mitgliederbetreuung und Verwaltung.
4.2 Nutzung von Daten Dritter
Daten Dritter werden ausschließlich genutzt, soweit dies für die Verfolgung eigener Vereinsziele notwendig ist. Hierbei beschränkt sich die Nutzung auf diejenigen Zwecke, für die der Verein Daten erhoben oder erhalten hat.
4.3 Nutzung der Daten des Vereins für Spendenaufrufe und Werbung
Der Verein nutzt die Daten seiner Vereinsmitglieder nur für Spendenaufrufe und Werbung zur Erreichung der eigenen Ziele des Vereins. Die Nutzung von Mitgliederdaten für die Werbung Dritter, beispielsweise Arbeitgebern oder Angehörigen von Vereinsmitgliedern erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Mitglieder.
5. Verarbeitung personenbezogener Daten und Übermittlung
5.1 Datenübermittlung an Vereinsmitglieder
Vereinsmitglieder haben, mit Ausnahme der Funktionsträger des Vereins, keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten anderer Mitglieder. Soweit im Einzelfall für die Organisation von Veranstaltungen notwendig, können jedoch Kontaktdaten in notwendigem Umfang an einzelne Mitglieder herausgegeben werden, ohne dass diese Funktionsträger sind, soweit die jeweils Betroffenen dem zustimmen.
5.2 Bekanntgabe zur Wahrnehmung satzungsmäßiger Mitgliederrechte
Nach Vereinssatzung ist eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder
dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe
beantragt.
Zur Wahrnehmung dieses Rechtes kann es
erforderlich sein, die Kontaktdaten (postalische Anschrift) aller
Vereinsmitglieder an den Initiator herauszugeben. Hierbei muss
dieser jedoch versichern, die Kontaktdaten ausschließlich für
den Zweck der Beantragung einer außerordentlichen Versammlung
zu nutzen. Anstelle der Herausgabe der Kontaktdaten favorisiert der
Verein die Veröffentlichung des Antrages durch Vereinsmedien
und Rundschreiben durch den Verein.
5.3 Datenübermittlung an Sponsoren und Firmen zu Werbezwecken
Eine Datenübermittlung an Sponsoren und Firmen zu Werbezwecken findet nicht statt. Über Ausnahmen entscheidet die Mitgliederversammlung, beispielsweise im Rahmen einer Abstimmung über den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages.
5.4 Veröffentlichungen im Internet
Im Internet (Homepage & soziale Netzwerke) wird von Funktionsträgern der Vor- und Zuname veröffentlicht. Zur Kommunikation mit Funktionsträgern wird ein Kontaktformular über eine vereinseigene Mailadresse bereitgestellt, dessen Inhalt über den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung an den jeweiligen Funktionsträger weitergeleitet wird. Weitergehende personenbezogene Daten (Vita) der Funktionsträger werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung im Internet veröffentlicht.
Die Veröffentlichung von Einzelfotos erfolgt nur, soweit das Vereinsmitglied dem ausdrücklich zustimmt. Jedem Vereinsmitglied steht das Recht zu, diese Erlaubnis zur Veröffentlichung für den Einzelfall oder insgesamt zu widerrufen.
Ausnahmen gelten für Gruppenfotos von Veranstaltungen unter Bezug auf das Grundsatzurteil des BGH vom 28.05.2013 (Az.: VI ZR 125/12):
„Die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen sind zulässig, wenn durch ihre Verbreitung keine berechtigten Interessen der Darbietenden verletzt werden. Da sich die Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto- und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampfes oder Turniers an.“
5.5 personenbezogene Auskünfte an die Presse und andere Massenmedien
Pressemitteilungen und Auskünfte gehören zur normalen Öffentlichkeitsarbeit eines Vereins. Personenbezogene Daten werden in diesem Rahmen nur dann veröffentlicht, wenn es sich um einen Bericht über eine sowieso öffentliche Veranstaltung handelt und schutzwürdige Interesse der Mitglieder dem nicht entgegenstehen.
5.6 Übermittlung für Zwecke der Wahlwerbung
Eine Datenübermittlung zum Zwecke der Wahlwerbung findet nicht statt.
5.7 Übermittlung an Gemeindeverwaltungen
Verlangen Gemeindeverwaltungen im Rahmen der Nachweisführung der ordnungsgemäßen Verwendung von Zuwendungen die Vorlage von Listen mit Namen der Betroffenen, ist der Verein zur Übermittlung entsprechender notwendiger Daten berechtigt.
5.8 Datenübermittlung an Arbeitgeber eines Mitgliedes und die Versicherung
Gegenüber Arbeitgebern verweist der Verein auf den
Grundsatz der Datendirekterhebung bei seinem Mitarbeiter.
Anfragen
einer Versicherung werden ausschließlich im Rahmen der
Schadensabwicklung in notwendigem Umfang beantwortet. Vor
Auskunftserteilung wird das Mitglied hierzu angehört.
5.9 Kreis der Zugriffsberechtigten auf Daten
Die Mitglieder des Vorstandes und der Verantwortliche für die Datenverarbeitung erhalten Vollzugriff auf die persönlichen Daten inklusive der Ergänzung, Änderung und Löschung von Daten. Alle Datenänderungen werden protokolliert.
6. Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
6.1 Umsetzung rechtlicher Vorgaben
Das Verfahren zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von
Daten richtet sich nach Art. 16 und 17
DSGVO.
Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn diese
unrichtig sind.
Personenbezogene Daten müssen gelöscht
werden, wenn:
- ihre Speicherung unzulässig ist
-
die Kenntnis der Daten zur des Zwecks der Speicherung nicht mehr
notwendig ist
- der Sachverhalt, zu dem die Daten gespeichert
wurden, erledigt ist und seid Entstehung des Grundes der
Datenerhebung mehr als 3 Jahre vergangen sind
- der Betroffene
dies verlangt.
Anstelle der Löschung sind
personenbezogene Daten für die weitere Verarbeitung zu
sperren, wenn für Sachverhalte, für die diese Daten
erhoben wurden, besondere Aufbewahrungsfristen gelten. Dies
betrifft in nicht abschließender Aufzählung:
Geschäftsbriefe, Buchungsbelege und Verwendungsnachweise in
Zusammenhang mit öffentlicher Förderung.
Gleiches
trifft zu, wenn die personenbezogenen Daten Bestandteil rechtlicher
Ansprüche für oder gegen den Verein sind.
Personenbezogene Daten werden weiterhin gesperrt, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch Unrichtigkeit feststellen lässt.
Soweit gesperrte oder gelöschte personenbezogene Daten zu einem früheren Zeitpunkt nach Ziffer 5.4 dieser Ordnung veröffentlicht wurden, wird der Verein unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologien und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen treffen, auch Links zu den personenbezogenen Daten zu löschen (Recht auf Vergessen). Hierzu kann eine formlose E-Mail an vorstand@orcas-online gesendet werden, über die eine Löschung beantragt werden kann.
Beim Ausscheiden oder Wechseln von Funktionsträgern wird sichergestellt, dass sämtliche Mitgliederdaten entweder ordnungsgemäß gelöscht oder an einen anderen Funktionsträger des Vereins übergeben werden und keine Kopien und Dateien und auch keine Zugriffsberechtigungen beim bisherigen Funktionsträger verbleiben.
6.2 technische Beschreibung der Datenlöschung
Personenbezogene Daten in automatisierten
Datenverarbeitungssystemen werden durch Entfernen des
entsprechenden Datensatzes gelöscht. Da zur Aufrechterhaltung
der Datenintegrität und Datensicherheit jedoch von der
Datenbank nach Ziffer 3 dieser Ordnung Sicherheitskopien gefertigt
werden, setzt der Verein die Löschung von personenbezogenen
Daten wie folgt um:
- Sicherungskopien der Datenbank werden
spätestens 3 Jahre nach Erstellung der Sicherung gelöscht.
- einzelne personenbezogene Daten, die nicht in einem
Datenverarbeitungssystem, sondern manuell erfasst wurden, wie
eingescannte Dokumente, werden, sobald die Notwendigkeit für
deren Speicherung entfällt, gelöscht.
- Datenträger
des Vereins, auf denen personenbezogene Daten gespeichert wurden,
werden durch mehrfaches Überschreiben des gesamten
Datenträgers sicher gelöscht, bevor eine Weitergabe an
Dritte oder Entsorgung erfolgt.
- manuell erfasste oder
dokumentierte personenbezogene Daten in Papierform werden
vernichtet.
7. Organisatorisches
7.1 Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Nach Prüfung des gesetzlichen Grundlagen (BDSG-neu und
DSGVO) stellt der Verein fest, dass:
- weniger als 10 Personen
mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten
beschäftigt sind
- die notwendigen Daten zur
Mitgliederverwaltung (Name, Anschrift, Geburtsdatum) keine
„sensiblen Daten“ enthalten
- „sensible
Daten“ nur aufgrund vorheriger Einverständniserklärung
der Mitglieder freiwillig erfasst werden
- personenbezogene
Daten nicht zum Zweck geschäftsmäßiger Übermittlung
dienen (Datenhandel).
Somit liegt keine gesetzliche Verpflichtung vor, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Der Vereinsvorstand kümmert sich daher selbst um die Einhaltung des Datenschutzes durch den Verein.
7.2 Verpflichtung auf Wahrung des Datengeheimnisses
Alle Personen, die Zugang zu Mitgliederdaten haben, werden schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.
7.3 schriftliche Regelung zum Datenschutz und Veröffentlichung
Die Grundzüge der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten werden durch diese Datenschutzordnung geregelt. Sie tritt durch Beschluss des Vorstandes in Kraft und ist den Vereinsmitgliedern durch Veröffentlichung im internen Bereich der Homepage sowie per E-Mail mit Verweis auf den Veröffentlichungsort bekannt zu geben.
7.4 Inkrafttreten
Vorstehende Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand des Tauchsportvereins Orcas Bretten e.V. am 24.05.2018 beschlossen und ist mit Veröffentlichung in Kraft getreten.
© genutzte Quellen
Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg⇗.
"Text und Struktur: SFV Feuerblume e. V.,
www.hanabi-pirna.de/datenschutzordnung-des-vereins.html,
abgerufen am 22.5.2018"